Wie berechnet sich die Glasreinigung?
Grundsätzlich erstellen wir immer ein individuelles Angebot abhängig
von versch. Voraussetzungen wie:
- Verschmutzungsgrad (gerade bei Wintergarten bzw.
- Vor-/Terrassenüberdachungen)
- Zugänglichkeit (z. B. große Höhe, nicht zu öffnende, feststehende
- od. schlecht erreichbare Fenster, etc.)
- Einsatz Gerätschaften (z. B. Leiter, Reinwasseranlage, Hubsteiger,
Gerüste)
Für ein individuelles Angebot bitten wir Sie um Fotos per E-Mail
bzw. eine persönliche Objektbesichtigung.
Welche Vorbereitung sind notwendig?
- freie Zugänglichkeit der Glasflächen sicherstellen
- Fensterbänke und Scheiben von Dekoration befreien
Sind Sie versichert?
Ist Ihre Dienstleistung auch für Privathaushalte steuerlich absetzbar?
Selbstverständlich!
Bei etwaigen Beschädigungen, welche nachweislich durch uns oder
unsere Mitarbeiter entstanden sind, greift unsere
Betriebshaftpflichtversicherung.
Ja! Gemäß §35 EStG entspricht der Gesamtbruttobetrag der
Leistungserbringung ausschließlich Arbeitszeit/Lohnkosten.
20% davon können i. d. R. als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich
geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung vorgelegt und bezahlt
wurde. Barzahlungen können nur gegen Vorlage einer Quittung geltend
gemacht werden.
Privatpersonen sind verpflichtet, diese Rechnung zu Steuerzwecken
2 Jahre lang aufzubewahren.
Können wir Ihnen weitere Fragen zur Glas-Fensterreinigung beantworten ? Fühlen Sie sich frei!