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                          Ihr Glas- und Fensterreinigungsdienst für Gilching, Landkreis Starnberg,                                            Landkreis Fürstenfeldbruck und München           
Mobil: +49 162 916 15 85

 


Wie berechnet sich die Glasreinigung?  


Grundsätzlich erstellen wir immer ein individuelles Angebot abhängig

 von versch. Voraussetzungen wie:

  • Verschmutzungsgrad (gerade bei Wintergarten bzw. 
  •  Vor-/Terrassenüberdachungen)
  • Zugänglichkeit (z. B. große Höhe, nicht zu öffnende, feststehende
  • od. schlecht erreichbare Fenster, etc.)
  • Einsatz Gerätschaften (z. B. Leiter, Reinwasseranlage, Hubsteiger, 

       Gerüste)


Für ein individuelles Angebot bitten wir Sie um Fotos per E-Mail

 bzw. eine persönliche Objektbesichtigung.

Kontaktformular

 

  

Welche Vorbereitung sind notwendig?

  • freie Zugänglichkeit der Glasflächen sicherstellen
  • Fensterbänke und Scheiben von Dekoration befreien



Sind Sie versichert?




Ist Ihre Dienstleistung auch für Privathaushalte steuerlich absetzbar?

Selbstverständlich!

Bei etwaigen Beschädigungen, welche nachweislich durch uns oder

 unsere Mitarbeiter entstanden sind, greift unsere

 Betriebshaftpflichtversicherung.


Ja! Gemäß §35 EStG entspricht der Gesamtbruttobetrag der

Leistungserbringung ausschließlich Arbeitszeit/Lohnkosten.

20% davon können i. d. R. als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich

geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung vorgelegt und bezahlt

wurde. Barzahlungen können nur gegen Vorlage einer Quittung geltend

 gemacht werden.                       

Privatpersonen sind verpflichtet, diese Rechnung zu Steuerzwecken

2 Jahre lang aufzubewahren.


Können wir Ihnen weitere Fragen zur Glas-Fensterreinigung beantworten ? Fühlen Sie sich frei!

Ihre Fragen


 
 
 
 
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